Heimrecht muss nach WSO des STTV getauscht werden.
5.12 Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft nicht an, so wird das Spiel kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet
Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist vom OSR bzw. von der anwesenden Mannschaft (Heim- oder Gastverein) ein Spielberichtsformular mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen. Auf diesem Spielberichtsformular muss die Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Ist nur der Gastverein anwesend, ist dieser Spielbericht von ihm an die zuständige Stelle einzusenden.
Der Mannschaftskampf wird für die anwesende Mannschaft hinsichtlich der Einsätze ihrer Spieler als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet.
Ist das Nichtantreten mit einer Nichtanreise seitens einer Gastmannschaft in der Hinrunde geschehen, wird das Spiel in der Rückrunde erneut bei der Heimmannschaft angesetzt. Die Gründe für eine verspätete Anreise der Gastmannschaft, ohne Austragung des Mannschaftsspieles, sind von ihr in einer Frist von 14 Tagen dem Spielleiter nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, so gilt dies als Nichtanreise.
Verpflichtung auf Fahrtkostenersatz bei Nichtanreise bzw. Zurückziehung einer Mannschaft vor Beendigung der Rückrunde
Gastmannschaften, die in der Rückrunde nicht anreisen, haben der Heimmannschaft die Fahrtkosten aus der Hinrunde zu ersetzen.
Für die Berechnung der Fahrtkosten wird die kürzeste Entfernung (Straße) vom Heimatort des Vereins zum Spielort und zurück zugrunde gelegt. Dabei werden 0,25 €/km bei Sechsermannschaften und 0,13 €/km bei Vierermannschaften zum Ansatz gebracht. Durch Spielkopplungen bedingte Abweichungen der tatsächlichen Kosten bleiben unberücksichtigt.
Nichtantreten einer Heimmannschaft hat keine Änderung der Ansetzung zur Folge und begründet keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
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