2. Kreisliga St. 1 | 2019/20 |
Bitte beachten sie, dass die Staffel/Gruppe nicht zu diesem Verband gehört. |
Spielvorbericht KL2121 |
Spielinformation | ||||||||||
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Das Saisonende ist erreicht. Es sind keine Änderungen mehr möglich. |
Weitere Aktionen | ||
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Die letzten 5 Spiele der beiden Teams gegeneinander | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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P. Biber, 29.01.2020 |
Heimrecht muss nach WSO des STTV getauscht werden.
5.12 Nichtantreten Tritt eine Mannschaft nicht an, so wird das Spiel kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist vom OSR bzw. von der anwesenden Mannschaft (Heim- oder Gastverein) ein Spielberichtsformular mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen. Auf diesem Spielberichtsformular muss die Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Ist nur der Gastverein anwesend, ist dieser Spielbericht von ihm an die zuständige Stelle einzusenden. Der Mannschaftskampf wird für die anwesende Mannschaft hinsichtlich der Einsätze ihrer Spieler als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet. Ist das Nichtantreten mit einer Nichtanreise seitens einer Gastmannschaft in der Hinrunde geschehen, wird das Spiel in der Rückrunde erneut bei der Heimmannschaft angesetzt. Die Gründe für eine verspätete Anreise der Gastmannschaft, ohne Austragung des Mannschaftsspieles, sind von ihr in einer Frist von 14 Tagen dem Spielleiter nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, so gilt dies als Nichtanreise. Verpflichtung auf Fahrtkostenersatz bei Nichtanreise bzw. Zurückziehung einer Mannschaft vor Beendigung der Rückrunde Gastmannschaften, die in der Rückrunde nicht anreisen, haben der Heimmannschaft die Fahrtkosten aus der Hinrunde zu ersetzen. Für die Berechnung der Fahrtkosten wird die kürzeste Entfernung (Straße) vom Heimatort des Vereins zum Spielort und zurück zugrunde gelegt. Dabei werden 0,25 €/km bei Sechsermannschaften und 0,13 €/km bei Vierermannschaften zum Ansatz gebracht. Durch Spielkopplungen bedingte Abweichungen der tatsächlichen Kosten bleiben unberücksichtigt. Nichtantreten einer Heimmannschaft hat keine Änderung der Ansetzung zur Folge und begründet keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. |
M. Moritz, 10.03.2020 |
Spielverlegung beantragt auf : 18.03.2020 19:30 |
M. Heller, 10.03.2020 |
Spielverlegung beantragt auf : 01.04.2020 19:30 Hallo Sportsfreunde, mein Name ist Maik Heller, ich bin der Abteilungsleiter der SG Großnaundorf. Bedingt der Vorgeschichte (Hinspiel) ist dies unser letzter verfügbarer Termin! Ich habe heute mit dem Sportwart Herrn Geipelt diesen Termin ausgehandelt und als verbindlich eingestuft. Mit sportlichem Gruß, Maik Heller |
P. Biber, 10.03.2020 |
Das Spiel wurde verlegt: Spieltermin: -- Alt: 24.02.2020 19:30:00 -- Neu: 01.04.2020 19:30:00 Kennzeichnungen: -- Neu: Verlegt Entsprechend der Entscheidung des Sportwarts Verlegung auf den 01.04.2020 |
P. Biber, 10.03.2020 |
Das Spiel wurde verlegt: Da Großröhrdorf in der Hinrunde nicht in Großnaundorf angetreten ist, Tausch des Heimrechts. Basierend auf der Entscheidung des Sportwarts -Verlegung auf den 01.04.2020 |
P. Biber, 15.03.2020 |
Das Spiel wurde verlegt: Kennzeichnungen: -- Neu: Unbekannt verlegt ---Original-Nachricht----- Betreff: STTV News-13.03.20 - DTTB und STTV setzen den Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung bis 17. April aus! Datum: 2020-03-13T10:25:08+0100 Von: "automail@web4sport.de" An: "geipel.bz@t-online.de" Der Deutsche Tischtennis-Bund und der Sächsische Tischtennis-Verband setzen den Spielbetrieb wegen der Ausbreitung des Coronavirus mit sofortiger Wirkung bis zunächst einschließlich 17. April aus. Zunächst hat dies das DTTB-Präsidium in einer Telefonkonferenz am Freitagmorgen einstimmig beschlossen. Die Aussetzung gilt für den kompletten Individual- und Mannschaftsspielbetrieb in Verantwortung des DTTB. Dieser Aussetzung des Spielbetriebes haben sich bundeseinheitlich alle Mittgliedsverbände angeschlossen. Somit gilt diese Festlegung auch für den kompletten Individual- und Mannschaftsspielbetrieb in Verantwortung des Sächsischen Tischtennis-Verbandes, seiner Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände. Diese Festlegungen gelten auch für die in dem Zeitraum stattfindenen Traineraus- und weiterbildungen. Thomas Neubert Präsident des STTV |
Sportstätte Dreifeldersporthalle | ||||||
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Geografische Karte von OpenStreetMap |
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