Den wenigen Lesern hier, möchte ich gern dazu Stellung nehmen. Grundsätzlich besagt die neue Wettspielordnung welche 03/2017 in Kraft getreten ist folgendes zu Spielverlegungen: Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind.
Auf die Anfrage Jahns hin zur Verlegung haben wir natürlich alle möglichen Termine geprüft. Dabei gilt es auch, dass wir uns bei einer Verlegung nicht schlechter aufstellen können als es sowieso schon der Fall war. Wir haben zwei Leute im Team die Nachtschichten schieben welche langfristig geplant werden müssen, wir haben einen nebenberuflichen Studenten der terminlich äußerst eingeschränkt ist. Dazu kommt wie bei, anderen auch, beruflichen und familiären Pflichten. Diese Kriterien hat Jahn beim Hinspiel sicher auch angesetzt und konnte nur Verlegungsermine anbieten an denen wir schon Spiele hatten. Damals haben wir eine Mannschaft von sechs Leuten aufgestellt und verdient verloren. Jahns erste Mannschaft hat 9 Spieler gemeldet und eine zweite Mannschaft die auch gute Spieler bereithält. Selbst wenn, durch unglückliche Umstände, vier Leute ausfallen, sollte man doch wohl trotzdem antreten können. Uns tut es natürlich leid, dass es nicht zu einem sportlichen aufeinandertreffen kam. |