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Absage der BWBV-Runde 2020 |
Datum: 24.03.20 Verfasser: Klaus Reichert Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corana-Pandemie sowie der Verordnung der Landesregierung vom 17.03, in der kondolisierten Fassung Fassung vom 22.03.§ 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen Absatz 2 (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Die Untersagung nach Satz 1 gilt insbesondere für1.Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie2. ...wird die BWBV-Runde für dieses Jahr abgesagt.Hinweis:§ 10 Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. Weitere Informationen: Verordnung Landesregierung zum Corana-Virus |