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„2G-Regel“ im Sport
Datum: 16.09.21   Verfasser: Matthias Schuricke

Liebe Kirchensportler,
der Senat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass in verschiedenen Bereichen (darunter auch im Sport) die sogenannte „2G-Regel“ angewendet werden kann.
Dies bedeutet, dass der Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten / Veranstaltungen nur noch für Geimpfte und Genesene gestattet ist.
Im Sport bezieht sich das auf die Besucher von Sportveranstaltungen.

Auf unseren Spielbetrieb hat dies keinen Einfluss - hier gilt weiterhin die „3G-Regel“ - Teilnahme an Rundenspielen für Geimpfte, Genesene (mit entsprechendem Nachweis) oder Getestete (Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests oder Selbsttest unter Aufsicht vor Ort).

Matthias Schuricke
im Namen der TTL



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