Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Wie groß ist die Boxen Größe auf Bundes und Landesebene?🏓
Bundesebene : 7x14 Meter RL- OL : 6x12 Meter Alle tieferen Klassen : 5x10 Meter
| Ersteller: Claus Friese (02.09.20), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Beleuchtung in der Halle🏓 1 TTBL : 800 Lux. 3 TTBL : 600 Lux. RL/OL: 300Lux.
Alle anderen Klassen inklusive Kreisklassen mindestens 300 Lux.
| Ersteller: Claus Friese (02.09.20), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Darf ein Spieler Barfuß an einem Turnier oder Punktspiel im Tischtennis teilnehmen? 🏓
Ja das darf er. Auch ohne ärztliches Attest wie es früher verlangt wurde.
| Ersteller: Claus Friese (02.09.20), Änderung: Claus Friese (23.09.22) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Wechsel des Spielballs während des Spiels🏓 Sofern sich die Spieler während des Spiels einig sind, dass der Spielball ihren Ansprüchen nicht mehr genügt, und beide einen neuen Ball fordern, gibt der Schiedsrichter einen neuen Spielball heraus, auch wenn der bisherige Spielball keine augenscheinlichen Beschädigungen aufweist.
| Ersteller: Claus Friese (09.01.20), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Verwarnung nach klar falschem Aufschlag🏓 Der SR oder der SR-Assistent kann einen Spieler verwarnen, wenn dieser zum ersten Male in dem betreffenden Spiel einen zweifelhaften Aufschlag macht. Jeder weitere zweifelhafte Aufschlag ist in der Folge als unzulässig zu bewerten. Diese einmalige Verwarnung wegen eines zweifelhaften Aufschlags kann auch dann erfolgen, wenn im gleichen Spiel bereits zuvor ein klar falscher Aufschlag erfolgt ist.
| Ersteller: Claus Friese (09.01.20), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Verweigerung des Einspielens im Einzel und Doppel🏓
Ein Spieler weigert sich, sich mit seinem Gegner einzuspielen. Darf sich der andere Spieler stattdessen mit seinem Trainer einspielen? Gemäß aktueller Auslegung ist das nicht gestattet. Die Einspielzeit ist ein "gemeinsames Recht" der am Spiel unmittelbar beteiligten Spieler. Die Einspielzeit ist kein Ersatz für Aufwärmtraining.
| Ersteller: Claus Friese (16.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Zerbrochene Ball🏓
Zerbricht ein Ball während des Ballwechsels, muss der Schiedsrichter gemäß den TT-Regeln auf „Let“ entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn die Beschädigung unmittelbar nach dem Ballwechsel von beiden Spielern angezeigt wird und beide Spieler eine Wiederholung des Ballwechsels fordern. Beklagt nur einer der Spieler nach dem Ballwechsel einen zerbrochenen Ball, wird nicht auf „Let“ entschieden, sondern das Spiel mit einem neuen Ball fortgesetzt.
| Ersteller: Claus Friese (21.08.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Karenzzeit für Mannschaften die in Mindeststärke anwesend sind? 🏓
Muss ein Mannschaftskampf zur festgesetzten Spielzeit beginnen, wenn beide Mannschaften in Mindeststärke anwesend sind, oder kann eine Mannschaft darauf bestehen, die 30 minütige Karenzzeit auszunutzen, bis weitere Spieler eingetroffen sind? Es gilt eine Mannschaft als spielbereit, wenn sie in Mindeststärke in der Austragungsstätte anwesend ist. Eine Karenzzeit von maximal 30 Minuten ist nur dann zu gewähren, wenn eine verspätete Spielbereitschaft einer Mannschaft vorliegt.(Stau,Glätte)
| Ersteller: Claus Friese (21.08.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Abtrocknen und Handtuchpause🏓 Es ist es zulässig, dass ein Spieler auch außerhalb der erlaubten Handtuchpausen ( nach 6 Punkten) zum Handtuch geht, wenn das Spiel angehalten ist (z.B. wenn der Ball die Box verlassen hat) und wenn durch das Abtrocknen die entstandene Pause nicht verlängert wird. Zusätzliche Erklärung : Wenn ein Spieler stark schwitzt ist die Gefahr gegeben das er auf den Boden liegenden Schweißtropfen ausrutschen kann wäre das ein zusätzliches Unfallrisiko.In dem Fall wäre der Griff zum Handtuch außerhalb der 6 Punkte gestattet.
| Ersteller: Claus Friese (19.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Coaching/Beratung während des Spiels🏓
Das Beraten eines Spielers während des Spiels ist grundsätzlich erlaubt, sofern gerade kein Ballwechsel stattfindet und durch die Beratung keine Spielverzögerung eintritt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beratung einseitig durch den Berater erfolgt,oder ob ein Dialog zwischen Spieler und Berater stattfindet
| Ersteller: Claus Friese (19.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Aufgeben( abschenken) eines Satzes🏓
Ein Spieler hat das gesamte Spiel verloren, wenn er einen Satz aufgibt. Gemäß den TT-Regeln müssen Spielerinnen und Spieler ihr Äußerstes geben, um ein Spiel zu gewinnen, und dürfen nur wegen Krankheit oder Verletzung aufgeben.
| Ersteller: Claus Friese (19.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Schlägerwechsel während des Spiels🏓
Wird der Schläger während des Spiels unabsichtlich beschädigt, darf er durch einen anderen Schläger ersetzt werden, der dann nach dem Spiel getestet wird. Dies gilt auch dann, wenn sich der Zustand des Schlägers während des Spiels ohne äußeren Einfluss verschlechtert, etwa durch einen sich ablösenden Belag.
Ein während des Spiels absichtlich beschädigter Schläger darf nicht durch einen anderen Schläger ersetzt werden. Ist jedoch nur eine Seite des Schlägers beschädigt, kann der Spieler das Spiel mit der nicht beschädigten Seite des Schlägers fortsetzen, sofern die Beschädigung des Schlägers nicht mit einer Disqualifikation durch den Oberschiedsrichter geahndet wurde.
| Ersteller: Claus Friese (16.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Schlägerwechsel während der Einspielzeit🏓
Der Schläger kann während der Einspielzeit gewechselt werden, da das Spiel erst mit dem ersten Aufschlag beginnt. Bei einem Wechsel des Schlägers zu Spielbeginn besteht kein Anspruch auf erneutes Einspielen mit dem neuen Schläger.
| Ersteller: Claus Friese (15.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Verwarnung nach klar falschem Aufschlag🏓
Es kann der SR oder der SR-Assistent einen Spieler verwarnen, wenn dieser zum ersten Male in dem betreffenden Spiel einen zweifelhaften Aufschlag macht. Jeder weitere zweifelhafte Aufschlag ist in der Folge als unzulässig zu bewerten. Diese einmalige Verwarnung wegen eines zweifelhaften Aufschlags kann auch dann erfolgen, wenn im gleichen Spiel bereits zuvor ein klar falscher Aufschlag erfolgt ist
| Ersteller: Claus Friese (12.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Auf und Rückschlag sowie Seitenwahl🏓
Das Recht der Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenwahl wird durch das Los entschieden. Der Gewinner des Loses kann sich für Auf- oder Rückschlag entscheiden oder eine Seite wählen. Wenn ein Spieler (Paar) sich für Auf- bzw. Rückschlag oder Seitenwahl entscheidet, hat der andere Spieler (das andere Paar) die jeweils andere Wahlmöglichkeit.
| Ersteller: Claus Friese (14.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln: KSR Obmann | Wechselmethode🏓
Die Wechselmethode wird nach 10 Minuten Spielzeit in einem Satz oder, auf Verlangen beider Spieler im Einzel oder Paare, zu einem beliebigen Zeitpunkt eingeführt. Die Wechselmethode wird in einem Satz nicht eingeführt, wenn mindestens 18 Punkte erzielt wurden. Ist der Ball bei Erreichen der Zeitgrenze im Spiel, so unterbricht der SR das Spiel. Anschließend schlägt derselbe Spieler auf, der auch in dem unterbrochenen Ballwechsel Aufschläger war. Ist der Ball bei Einführung der Wechselmethode nicht im Spiel, so schlägt bei Wiederaufnahme des Spiels der Rückschläger des unmittelbar vorausgegangenen Ballwechsels zuerst auf. Danach schlägt jeder Spieler abwechselnd bis zum Ende des Satzes für nur 1 Punkt auf. Gelingen dem rückschlagenden Spieler oder Paar 13 Rückschläge in einem Ballwechsel, erzielt der Rückschläger einen Punkt. Die Einführung der Wechselmethode verändert die Auf- und Rückschlagreihenfolge nicht. Wenn die Wechselmethode einmal eingeführt ist, muss sie auch in allen folgenden Sätzen angewandt werden.
| Ersteller: Claus Friese (14.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Beratung als Zählschiedsrichter🏓
In den unteren Klassen kann eine Person, die als Zählschiedsrichter eingesetzt ist, weder beraten noch ein Time - out nehmen.
| Ersteller: Claus Friese (12.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Time - out im.Anschluss an ein vorausgehendes Time - out🏓
Das Beantragen eines Time-outs im Anschluss an ein gerade beendetes Time-out ist zulässig.
| Ersteller: Claus Friese (12.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Proteste🏓
Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern sofort bei Bekanntwerden des Protestgrundes unter Angabe der Uhrzeit sowie der Spielstände des Mannschaftskampfes und aller zum Zeitpunkt des Protestes laufenden Spiele auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt
| Ersteller: Claus Friese (11.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Aufstellung🏓
Die endgültige Einzelaufstellung erfolgt spätestens nach Beendigung des letzten Eingangsdoppels (bei Spielsystemen, die mit Doppel beginnen) und vor Beginn des ersten Einzels. Die Änderung einer vorher abgegebenen Einzelaufstellung ist bei allen Spielsystemen, die mit Doppeln beginnen, noch möglich.
| Ersteller: Claus Friese (11.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Fehlende 🏓Noppen
Ein Noppengummi muss mindestens 10 und höchstens 30 gleichmä ßig verteilte Noppen pro cm2 aufweisen. Fehlende Noppen können dazu führen, dass der Belag unzulässig ist, und zwar dann, wenn mehr als zwei aneinanderhängende Noppen in der Mitte des Belages (Trefferfläche) fehlen. Am Rand des Schlägers dürfen auch mehr als zwei aneinanderhängende Noppen fehlen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei der Stelle nicht um die Haupttrefferfläche des Belages handelt
| Ersteller: Claus Friese (10.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Der Aufschlag🏓
Der Aufschlag beginnt damit, dass der Ball frei auf dem geöffneten Handteller der ruhig gehaltenen freien Hand des Aufschlägers liegt. Der Aufschläger wirft dann den Ball, ohne ihm dabei einen Effet zu versetzen, beinahe gerade so hoch, dass er nach Verlassen des Handtellers der freien Hand mindestens 16 cm aufsteigt und dann herabfällt, ohne etwas zu berühren, bevor er geschlagen wird.
| Ersteller: Claus Friese (10.07.19), Änderung: Claus Friese (23.09.22) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Reinigung der Schläger wärend Spiels🏓
Ein Abwischen des Schlägers am Trikot oder mit dem an den Tisch (in die Box) mitgebrachten Handtuch ist sicherlich erlaubt. Falls mit der "Reinigung" des Schlägers eine Säuberung mit Schwamm/Lappen, Wasser oder Reinigungsmitteln angestrebt wird, so ist dies nicht erlaubt, obwohl der Seitenwechsel selbst eine erlaubte Pause darstellt. Die TT-Regeln schreiben vor, dass die Spieler ihre Schläger in den Pausen auf dem Tisch liegen lassen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Schläger genau in der Beschaffenheit für das gesamte Spiel verwendet wird, wie er vor der Begegnung durch den Schiedsrichter (oder Schlägerkontrolleur) geprüft und ggf. durch den Gegner in Augenschein genommen wurde.
| Ersteller: Claus Friese (10.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis : 1x1 der Regeln : KSR Obmann | Wechsel des Spielballs während des Spiels🏓
Sofern sich die Spieler während des Spiels einig sind, dass der Spielball ihren Ansprüchen nicht mehr genügt, und beide einen neuen Ball fordern, gibt der Schiedsrichter einen neuen Spielball heraus, auch wenn der bisherige Spielball keine augenscheinlichen Beschädigungen aufweist.
| Ersteller: Claus Friese (09.07.19), Änderung: Claus Friese (29.12.20) |
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Tischtennis :1x1 der Regeln : KSR Obmann | Ein Doppel tauscht während des Spiels die Schläger 🏓mit der Absicht den Gegner zu verwirren. Erlaubt oder nicht? Antwort : Verboten und wenn es mit Absicht geschieht führt das zur Disqualifikation des Doppels.
| Ersteller: Claus Friese (20.12.21), Änderung: Claus Friese (20.12.21) |
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Tischtennis :1x1 der Regeln : KSR Obmann | Vor einem Doppelspiel will sich das gegnerische Doppel nicht einspielen. Was nun? Antwort : Das Doppel darf sich miteinander einspielen. Im Einzel ist es ein Gemeinsames Recht. Da ist es nicht möglich.🏓
| Ersteller: Claus Friese (20.12.21), Änderung: Claus Friese (20.12.21) |
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Tischtennis :1x1 der Regeln : KSR Obmann | Ein Rollstuhlfahrer und ein Spieler ohne Handicap bilden ein Doppel. Beim Aufschlag des Gegners , den eigentlich der Rollstuhlfahrer annehmen sollte , verlässt der Ball nach Berühren der Spielfläche den Tisch über die Seitenline und wird nicht mehr erreicht.🏓 Let oder Punkt ? Antwort : Punkt für diejenigen die Aufschlag hatten...Denn nur beim Einzel gilt das bei einem Rollstuhlfahrer der Aufschlag nicht über die Seitenlinie sondern über die Grundlinie zu erfolgen hat.
| Ersteller: Claus Friese (20.12.21), Änderung: Claus Friese (20.12.21) |
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Satzung Kreisverband Nord. | Satzung des Tischtennis Kreisverbandes Nord
Der Tischtennis-Kreisverband Nord (abgekürzt: TTKV Nord), in dieser Satzung nachstehend nur TTKV Nord genannt, ist eine selbstständige Untergliederung des Tischtennis-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. (TTVSH). In ihm sind alle diejenigen Mitgliedsvereine des TTVSH zusammengeschlossen, die ihren Sitz im Kreis Nord (in der Stadt Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg) haben, soweit die Mitgliedschaft nicht gemäß § 6 Ziffer 1 b und c der Satzung des TTVSH anderweitig geregelt ist. Die Satzung des TTVSH e.V. ist für den TTKV Nord als verbindlich anzuerkennen.
Das Abzeichen des TTKV Nord ist das Kreis- bzw. Stadtwappen.
§ 1a
Der TTKV Nord hat jeweils seinen Sitz im Wohngebiet des 1. Vorsitzenden und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige- Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck des TTKV Nord ist die Förderung des Sports, in erster Linie des Tischtennis-sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, sowie der Organisation im Bereich des Tischtennissports auf Kreisebene.
Der TTKV Nord ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des TTKV Nord an den TTVSH e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Tischtennissport zu verwenden hat.
§ 2
Als selbstständige Untergliederung des TTVSH ist der TTKV Nord beauftragt worden, auf Kreisebene für einen reibungslosen Spielbetrieb zu sorgen. Die hierfür benötigten Geldmittel kommen aus Beiträgen der kreiszugehörigen Vereine, durch Zuschüsse des Sportverbandes Flensburg und des Kreissportverbandes Schleswig-Flensburg oder durch Spenden. Der TTKV Nord erfüllt seine Aufgaben als eigenes Steuersubjekt. Kein Vorstandsmitglied des TTKV Nord ist berechtigt, den TTVSH gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten Die Mitglieder des Vorstandes des TTKV Nord sind auch nicht besondere Vertreter des TTVSH (§ 30 BGB), jedoch im Rahmen der vorgenommenen Aufgabenverteilung beauftragt, zur Erfüllung der Aufgaben des TTVSH auf Kreis/Bezirksebene tätig zu werden. Soweit dabei Ausgaben zu tätigen sind, darf dies nur insoweit geschehen, als Mittel vorhanden sind, die dem TTKV Nord zur selbstständigen Erfüllung seiner Aufgaben überlassen sind. Für den TTKV Nord und das Verhältnis seiner Mitglieder untereinander gelten im übrigen ergänzend zu allen einschlägigen Vorschriften des TTVSH, soweit diese es zulassen, die in der Satzung festgelegten Regelungen.
§ 3
Der TTKV Nord hat die Aufgaben des TTVSH im Kreisgebiet zu erfüllen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Durchführung des Punkt- und Pokalspielbetriebs auf Kreisebene; Durchführung der Kreiseinzelmeisterschaften und der Kreisrang-listenspiele; Vertretung des TTVSH im Sportverband Flensburg und im Kreissportverband Schleswig-Flensburg
§ 4
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft richten sich nach den Bestimmungen der §§ 3, 4 der Satzung des TTVSH.
§ 5
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder richten sich nach den Bestimmungen der §§ 5 und 6 der Satzung des TTVSH.
§ 6
Die Organe des TTKV Nord sind:
der Kreisverbandstag (Mitgliederversammlung) der Vorstand das Schiedsgericht.
§ 7
1. Der Kreisverbandstag ist das oberste Organ des TTKV Nord. Er kann alle auf Kreisebene zu regelnden Angelegenheiten an sich ziehen.
2. Der Kreisverbandstag ist insbesondere zuständig für: Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes des Schiedsgerichts und der Kassen-prüfer. Die Änderung der Satzung sowie der Erlass von Ordnungen im Rahmen der Bestimmungen des TTVSH. Die Festlegung von Beiträgen und Gebühren, soweit nicht Beschlüsse des TTVSH entgegenstehen. Die Entgegennahme der Vorstandsberichte und des Berichts der Kassenprüfer. Die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und der Jahresrechnung. Die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes.
Die Regelung des sportlichen Betriebs auf Kreisebene im Rahmen der Satzungen und Ordnungen des TTVSH; die Durchführung wird delegiert. Beschlussfassung über Ehrungen nach Maßgabe der Richtlinien über Ehrungen im TTVSH. Über jeden Kreisverbandstag ist ein Protokoll zu führen.
§ 8
1. Auf dem Kreisverbandstag hat jeder Verein eine Grundstimme, ferner für je angefangene drei Mannschaften eine weitere Stimme. Als Mannschaften zählen alle Herren-, Damen-, und Jugendmannschaften außer Pokalmannschaften -, die in den dem Kreisverbandstag vorausgegangenen Abschlusstabellen gewertet sind. Eine Übertragung dieser Stimmen ist möglich. Sie muss jedoch durch eine schriftliche Vollmacht, die bei der Abstimmung vorliegen muss, nachgewiesen werden. Eine Übertragung von mehr als fünf Stimmen auf einen Bevollmächtigen ist nicht zulässig. Ferner hat jedes Mitglied des Vorstandes und jedes Ehrenmitglied eine Stimme; diese Stimmen sind nicht übertragbar.
2. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Bei Satzungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich; dies gilt nicht für Satzungsänderungen, die auf Änderungen von Satzungen oder Ordnungen des TTVSH beruhen. Eine Satzungsänderung wird erst wirksam, wenn der Beirat des TTVSH ihr zugestimmt hat.
3. Wenn der Verbandstag einem Amtsträger das Vertrauen entzieht, muss dieser sein Amt niederlegen.
§ 9
1. Der ordentliche Verbandstag findet einmal im Jahr statt und zwar in der Zeit zwischen 1. Mai und 31. Juli. Ein außerordentlicher Verbandstag ist einzuberufen, wenn der Vorstand oder mindestens ein Drittel der Vereine es unter Angabe der zu verhandelnden Punkte verlangt.
2. Die Einberufung des Kreisverbandstages erfolgt schriftlich unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung. Als schriftliche Einberufung gilt auch die Veröffentlichung in einer Zeitschrift, wenn diese den Mitgliedern zugesandt wird oder sie zu ihrem Bezug verpflichtet sind. Es gilt die Einladung auch, wenn sie über E-Mail an die vom Verein mitgeteilte Anschrift, oder in den News von TT- Live unter Bekanntgabe der Tagesordnung veröffentlicht wird. Bei ordnungsgemäßer Einberufung ist der Kreisverbandstag ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig.
3. Anträge sind bis zum Ablauf der in der Einladung angegebenen Frist beim Vorstand einzureichen. Nach Fristablauf eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbandstag die Dringlichkeit mit einer Mehrheit von dreiviertel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder bejaht. Für das Verfahren gilt im Übrigen, soweit diese Satzung nichts anderes besagt, die Versammlungsordnung des TTVSH.
§ 10
1. Der Vorstand des TTKV Nord setzt sich wie folgt zusammen:
Ehrenvorsitzende/r 1. Vorsitzende/r 2. Vorsitzende/r Kassenwart/in Sportwart/in Jugendwart/in Schriftwart/in Pressewart/in
2. Der erweiterte Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes sowie folgenden weiteren Amtsträgern:
i) Seniorenbeauftragte/r j) Schülerwart/in (Bestätigung alle 2 Jahre, siehe Jugendordnung) k) Mädelwart/in (Bestätigung alle 2 Jahre, siehe Jugendordnung) l) Schiedsrichterobmann/frau Staffelleiter/in Ehrenmitglieder
Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes bedürfen der Bestätigung auf dem Kreisverbandstag.
3. Die Mitglieder des Vorstandes, außer Ehrenmitglieder, werden auf dem Verbandstag jeweils für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Der Verbandstag kann ein Mitglied des Vorstandes mit mehreren Funktionen betrauen, jedoch nicht für a-c des Vorstandes. Zu wählen sind in den Jahren mit
ungerader Endziffer: gerader Endziffer: 1. Vorsitzende/r 2. Vorsitzende/r Kassenwart/in Sportwart/in Jugendwart/in (Bestätigung) Schriftwart/in Pressewart/in Außerdem: 5 Mitglieder des Schiedsgerichts 1 Kassenprüfer/in 1 Kassenprüfer/in 1 Ersatz-Kassenprüfer/in 1 Ersatz-Kassenprüfer
4. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, oder bleibt ein Amt unbesetzt, setzt der Vorstand bis zum nächsten ordentlichen Verbandstag kommissarische Vertreter ein.
§ 11
Der Vorstand kann besondere Ausschüsse bilden und / oder einzelne (verbandsangehörige) Personen mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben betrauen.
Ständige Ausschüsse sind:
Sportausschuss Jugendausschuss
Vorsitzende der ständigen Ausschüsse sind für a) = der 2.Vorsitzende, für b) = der Jugendwart. Soweit Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung nicht vom Vorstand vorgegeben werden, werden sie vom jeweiligen Ausschuss selbst geregelt.
§ 12
Die Jugend des TTKV Nord gibt sich eine Jugendordnung (s. Anlage). Diese bedarf der Zustimmung des Kreisverbandstages. Die Mitglieder des Jugendausschusses bedürfen der Bestätigung durch den Kreisverbandstag.
§ 13
Die Kasse des TTKV Nord ist mindestens einmal jährlich vor dem Verbandstag von zwei Kassenprüfern zu prüfen; diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Amtszeit der Kassenprüfer beträgt zwei Jahre. Auf jedem ordentlichen Verbandstag sind ein Kassenprüfer und ein Vertreter neu zu wählen. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Kassenprüfer oder ein Vertreter vorzeitig aus, so ist auf dem nächsten Verbandstag eine neue Wahl für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.
§ 14
Das Schiedsgericht ist von den übrigen Organen des TTKV Nord sowie des TTVSH unabhängig. Es besteht aus:
dem Vorsitzenden dem 1. Beisitzer dem 2. Beisitzer dem 1. Ersatzmitglied dem 2. Ersatzmitglied
Das Schiedsgericht tritt bei Streitigkeiten über die Gültigkeit sportlicher Ergebnisse im Rahmen von Wettkämpfen zusammen, für die der TTKV Nord zuständig ist und in erster Instanz zu entscheiden hat. Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Beisitzern sowie zwei Ersatzmitgliedern. Es muss alle zwei Jahre gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Anstelle der Mitglieder des Schiedsgerichts, die an einem zu verhandelnden Sachverhalt beteiligt sind, treten die entsprechenden Ersatzmitglieder. Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen nicht gleichzeitig im Vorstand oder als Staffelleiter tätig sein. Die Aufgaben des Schiedsgerichts ergeben sich aus der Rechtsordnung des TTVSH in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 15
Vorgesehene Ehrungen
Auf dem Kreisverbandstag werden geehrt:
Mannschaftsmeister der abgeschlossenen Punktspielserie (Damen, Herren und Jugend) Mannschaftsmeister von Pokalmeisterschaften 10 Jahre Mitarbeit im Vorstand 25 Jahre und länger Mitarbeit im Vorstand 25 Jahre Mitglied im Kreisverband (Vorsitzende/r Abteilungsleiter/in) 40 Jahre Mitglied im Kreisverband dto. 50 Jahre Mitglied im Kreisverband dto.
Der Vorstand des TTKV Nord kann weitere Ehrungen beschließen. Er entscheidet auch über den Umfang der Ehrungen.
§ 16
Das Geschäftsjahr des TTKV Nord erstreckt sich jeweils über den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April.
Diese Satzung wurde auf dem Kreisverbandstag am 18. Juni 2015 beschlossen. Sie tritt in Kraft, sobald sie vom Beirat des TTVSH genehmigt worden ist.
| Ersteller: Claus Friese (09.07.19), Änderung: Claus Friese (19.07.19) |
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