Stand: 01.06.2026Spielerwechsel aus und in andere Bundesländer.Bei den Zugängen werden die Q-TTR- Werte vom 11.05.2026 übernommen.Bei der Antragstellung der Spielberechtigungen wird immer wieder festgestellt, dass es Probleme mit den Kurzbezeichnungen gibt.Bis einschließlich 19 Jahre, Altersgruppe Nachwuchs, wird die SBNM- Spielberechtigung erteilt(Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb).Die SBEM- Spielberechtigung gibt es zusätzlich auf Antrag, 20 bis einschließlich 39 Jahren, Altersgruppe Erwachsene, wird die SBEM- Spielberechtigung erteilt(Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb). Ab 40 Jahre und älter, Altersgruppe Senioren, wird automatisch die SBSM- Spielberechtigung erteilt(Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb).Die SBEM- Spielberechtigung bleibt bestehen.Bestehen zwei Spielberechtigungen dürfen sie auch bei verschiedenen Vereinen erteilt werden. Ingrid ThimmVizepräsidentin WO |