Spielverlegung beantragt auf : 15.12.2021 19:30
Das Heimrecht soll getauscht werden!
Die Änderung ist bereits zwischen beiden Mannschaftsführern abgesprochen!
Der Spielbericht wurde korrigiert (Vorherige Meldung: 15.11.2021 23:20:42).
- Das Doppel Nr.1 des Gastteams wurde geändert.
- Das Doppel Nr.2 des Gastteams wurde geändert.
Der Spielbericht wurde korrigiert (Vorherige Meldung: 12.11.2021 21:49:42).
- Der Einzelspieler Nr.2 des Gastteams wurde geändert.
- Das Doppel Nr.1 des Gastteams wurde geändert.
Die Aufstellung wurde, da Spieler Nicolaus, Matthias an 3. aufgestellt und Laakmann, Arne an 4 .aufgestellt war, geändert.. Da alle Spiele gespielt wurden und durch die falsche Aufstellung sich am Ergebnis nichts geändert hat, wird das Spielergebnis beibehalten und gewertet.
Der Spielbericht wurde korrigiert (Vorherige Meldung: 29.10.2021 23:35:44).
- Der Einzelspieler Nr.3 des Heimteams wurde geändert.
- Der Einzelspieler Nr.4 des Heimteams wurde geändert.
- Das Spiel Nr.5 wurde geändert.
- Das Spiel Nr.6 wurde geändert.
- Das Spiel Nr.9 wurde geändert.
- Das Spiel Nr.10 wurde geändert.
Spielverlegung beantragt auf : 13.12.2021 19:30
Die Änderung ist bereits zwischen beiden Mannschaftsführern abgesprochen!
Kücknitz 4 möchte das Spiel verlegen.Bekommt die mannschaft nicht voll
Der Spielbericht wurde korrigiert (Vorherige Meldung: 19.10.2021 22:34:49).
- Die Unterschrift des Gastteams wurde geändert.
- Das Spiel Nr.9 wurde geändert.
Spielverlegung beantragt auf : 29.11.2021 20:15
Die Änderung ist bereits zwischen beiden Mannschaftsführern abgesprochen!
Hallo Stefan,danke für die Spielverlegung.Am 20-09-2021 klappt leider nicht,2 Leute haben Schicht
Der Vorstand des ATSV Stockelsdorf hat sich entschieden die Regelung der Corona Schutzverordnung in Schleswig-Holsteinzu verschärfen und keine Selbsttests zuzulassen.
In den Anlagen des ATSV Stockelsdorf sind nur PCR-Tests oder Schnelltests zugelassen, die von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.
Testnachweis:
* PCR-Test (48 Stunden gültig)
* Schnelltest (24 Stunden gültig)
* keine Selbsttests, da zu aufwendig und nicht von uns bewertbar
Impfnachweis:
* Impfausweis mit Einträgen über die Erst- und Zweitimpfung.
* Bescheinigung des Impfzentrums, der Artzpraxis oder einer Apotheke.
* digitaler Nachweis (z.B. mit der Corona-Warn-App, CovPass des RKI oder Luca)
In jedem Fall müssen 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein.
Infektionsnachweis:
* Ein Genesener gilt bis zu 6 Monate nach der Infektion als geschützt,
als Nachweis gilt ein positiver PCR-Test; ein Antikörpernachweis reicht nicht!
* Die Infektion kommt der Erstimpfung gleich, weshalb der Genesene als dauerhaft geschützt gilt, wenn er eine Zweitimpfung vornimmt; ab diesem Tag gilt er als vollständig geschützt - also nicht erst nach 14 Tagen.
Der Vorstand des ATSV Stockelsdorf hat sich entschieden die Regelung der Corona Schutzverordnung in Schleswig-Holsteinzu verschärfen und keine Selbsttests zuzulassen.
In den Anlagen des ATSV Stockelsdorf sind nur PCR-Tests oder Schnelltests zugelassen, die von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.
Testnachweis:
* PCR-Test (48 Stunden gültig)
* Schnelltest (24 Stunden gültig)
* keine Selbsttests, da zu aufwendig und nicht von uns bewertbar
Impfnachweis:
* Impfausweis mit Einträgen über die Erst- und Zweitimpfung.
* Bescheinigung des Impfzentrums, der Artzpraxis oder einer Apotheke.
* digitaler Nachweis (z.B. mit der Corona-Warn-App, CovPass des RKI oder Luca)
In jedem Fall müssen 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein.
Infektionsnachweis:
* Ein Genesener gilt bis zu 6 Monate nach der Infektion als geschützt,
als Nachweis gilt ein positiver PCR-Test; ein Antikörpernachweis reicht nicht!
* Die Infektion kommt der Erstimpfung gleich, weshalb der Genesene als dauerhaft geschützt gilt, wenn er eine Zweitimpfung vornimmt; ab diesem Tag gilt er als vollständig geschützt - also nicht erst nach 14 Tagen.
Der Vorstand des ATSV Stockelsdorf hat sich entschieden die Regelung der Corona Schutzverordnung in Schleswig-Holsteinzu verschärfen und keine Selbsttests zuzulassen.
In den Anlagen des ATSV Stockelsdorf sind nur PCR-Tests oder Schnelltests zugelassen, die von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.
Testnachweis:
* PCR-Test (48 Stunden gültig)
* Schnelltest (24 Stunden gültig)
* keine Selbsttests, da zu aufwendig und nicht von uns bewertbar
Impfnachweis:
* Impfausweis mit Einträgen über die Erst- und Zweitimpfung.
* Bescheinigung des Impfzentrums, der Artzpraxis oder einer Apotheke.
* digitaler Nachweis (z.B. mit der Corona-Warn-App, CovPass des RKI oder Luca)
In jedem Fall müssen 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein.
Infektionsnachweis:
* Ein Genesener gilt bis zu 6 Monate nach der Infektion als geschützt,
als Nachweis gilt ein positiver PCR-Test; ein Antikörpernachweis reicht nicht!
* Die Infektion kommt der Erstimpfung gleich, weshalb der Genesene als dauerhaft geschützt gilt, wenn er eine Zweitimpfung vornimmt; ab diesem Tag gilt er als vollständig geschützt - also nicht erst nach 14 Tagen.
Der Vorstand des ATSV Stockelsdorf hat sich entschieden die Regelung der Corona Schutzverordnung in Schleswig-Holsteinzu verschärfen und keine Selbsttests zuzulassen.
In den Anlagen des ATSV Stockelsdorf sind nur PCR-Tests oder Schnelltests zugelassen, die von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.
Testnachweis:
* PCR-Test (48 Stunden gültig)
* Schnelltest (24 Stunden gültig)
* keine Selbsttests, da zu aufwendig und nicht von uns bewertbar
Impfnachweis:
* Impfausweis mit Einträgen über die Erst- und Zweitimpfung.
* Bescheinigung des Impfzentrums, der Artzpraxis oder einer Apotheke.
* digitaler Nachweis (z.B. mit der Corona-Warn-App, CovPass des RKI oder Luca)
In jedem Fall müssen 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein.
Infektionsnachweis:
* Ein Genesener gilt bis zu 6 Monate nach der Infektion als geschützt,
als Nachweis gilt ein positiver PCR-Test; ein Antikörpernachweis reicht nicht!
* Die Infektion kommt der Erstimpfung gleich, weshalb der Genesene als dauerhaft geschützt gilt, wenn er eine Zweitimpfung vornimmt; ab diesem Tag gilt er als vollständig geschützt - also nicht erst nach 14 Tagen.
Der Vorstand des ATSV Stockelsdorf hat sich entschieden die Regelung der Corona Schutzverordnung in Schleswig-Holsteinzu verschärfen und keine Selbsttests zuzulassen.
In den Anlagen des ATSV Stockelsdorf sind nur PCR-Tests oder Schnelltests zugelassen, die von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.
Testnachweis:
* PCR-Test (48 Stunden gültig)
* Schnelltest (24 Stunden gültig)
* keine Selbsttests, da zu aufwendig und nicht von uns bewertbar
Impfnachweis:
* Impfausweis mit Einträgen über die Erst- und Zweitimpfung.
* Bescheinigung des Impfzentrums, der Artzpraxis oder einer Apotheke.
* digitaler Nachweis (z.B. mit der Corona-Warn-App, CovPass des RKI oder Luca)
In jedem Fall müssen 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein.
Infektionsnachweis:
* Ein Genesener gilt bis zu 6 Monate nach der Infektion als geschützt,
als Nachweis gilt ein positiver PCR-Test; ein Antikörpernachweis reicht nicht!
* Die Infektion kommt der Erstimpfung gleich, weshalb der Genesene als dauerhaft geschützt gilt, wenn er eine Zweitimpfung vornimmt; ab diesem Tag gilt er als vollständig geschützt - also nicht erst nach 14 Tagen.
Spielverlegung beantragt auf : 10.12.2021 19:45
Die Änderung ist bereits zwischen beiden Mannschaftsführern abgesprochen!
Wegen Doppelbelegung der Halle musste das Spiel verlegt werden Velen Dank
Spielverlegung beantragt auf : 07.12.2021 19:45
Die Änderung ist bereits zwischen beiden Mannschaftsführern abgesprochen!
In der Halle sind 2 Punlktspiele Die Halle ist zu klein