Datum: 23.07.13 Verfasser: Andreas Ahlers
Hier ein Auszug aus der Spielordnung:
Bestimmungen für die Freizeitliga
1.Spielberechtigung Spielberechtigt in einer Freizeitligamannschaft sind Damen, Herren, Senioren, Jugendliche und Kinder, die in keiner anderen Spielklasse des BTTV gemeldet sind. Spieler der Freizeitliga dürfen in der untersten Spielklasse des BTTV als Ersatzspieler bis zu 3 mal eingesetzt werden, wenn sie dort eine Spielberechtigung besitzen. Beim 4. Einsatz erlischt die Spielberechtigung für die Freizeitliga!
2. Spielsystem Die Freizeitliga spielt im Werner-Scheffler-System (4er-System). Dabei müssen mindestens 2 Spieler antreten. Je nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften wird in Staffeln gespielt.
3. Wettkampfregeln Es gelten die nationalen Wettkampfregeln, mit folgenden Ausnahmen • für die Mannschaften ist keine einheitliche Spielkleidung vorgeschrieben. • alle im Handel angebotenen Trainings-und Wettkampfbälle dürfen verwendet werden.
4. Wettkampfdurchführung Die Spiele beginnen grundsätzlich • wochentags 19.00 Uhr - 19.30 Uhr • samstags 15.00 Uhr • sonntags 10.00 Uhr - 14.00 Uhr
Die Heimmannschaft bestimmt ihren Spieltag selbst. Der Breitensportausschuss gibt in Abhängigkeit von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften Spielwochen vor. Spielverlegungen sind eigenverantwortlich zwischen den Mannschaften zu klären. Grundsätzlich sind alle Spiele bis Ende der Hin- bzw. Rückrunde zu absolvieren. Der Staffelleiter entscheidet nur im Streitfall. Die Vereine/Mannschaften melden über TT-Live. Die Meldung muss die folgenden Angaben enthalten: • Verein • Name, Anschrift und Telefonnummer des Mannschaftsführer • Spielstätte • Spieltag und Spielbeginn • Spieler, Name, Vorname, Geb.-Datum
Die Spieler werden nach Spielstärke aufgestellt. Für Minderjährige muss eine formlose Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten der Geschäftsstelle vorliegen.
5.Startgebühr Die Startgebühr pro Mannschaft und Saison beträgt € 10,00. Sie wird durch den BTTV in Rechnung gestellt.
6. Ehrungen Die Staffelsieger erhalten Urkunden.
Andreas Ahlers
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